Pfarrgemeinderatswahl in der Pfarrei Am Peterberg St. Peter

Kandidatenliste
Am Sonntag, 8. Februar 2026 wird in unserer Pfarrei ein Pfarrgemeinderat neu gewählt. Zur Wahl berechtigt ist, wer katholisch ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und seinen Wohnsitz in der Pfarrgemeinde hat. Die Wahl wird getrennt nach Pfarrbezirken durchgeführt. Für jeden Pfarrbezirk (Ort unserer Pfarrei) können zwei Mitglieder gewählt werden.
Zur Wahl dürfen auf der Liste jedes Pfarrbezirks höchstens die Namen von zwei Personen aufgeführt werden, die alle eindeutig bestimmbar sein müssen, gegebenenfalls durch Beifügung ihrer Anschrift. Wählbar ist, wer katholisch ist, am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und seinen Wohnsitz in der Pfarrgemeinde hat oder Personen, die den Wohnsitz außerhalb der Pfarrei haben, sofern sie aktiv am Leben der Pfarrei teilnehmen und nicht für einen anderen Pfarrgemeinderat kandidieren. Nicht wählbar ist, wer durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchenmitgliedern zustehen den Rechten ausgeschlossen ist.
Gewählt werden kann am 08. Februar von 10 bis 12 Uhr in der jeweiligen Ortskirche oder auf Antrag per Briefwahl. Briefwahlen können bis zum 29. Januar im Pfarrbüro und bis zum 06. Februar beim Wahlausschuss (Jutta Adam, Katja Bock, Anne Ewerling, Eva Lauer u. Pastor Patrik Krutten) beantragt werden. In Ausnahmefälle ist eine Briefwahl auch am Wahltag bis 12 Uhr möglich. Briefwahlen müssen bis spätestens 05. Februar im Briefkasten der Pfarrbüros oder bis 12 Uhr am Wahltag in einer der Ortskirchen sein. Später eingehende Briefwahlen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro oder die Mitglieder des Wahlausschusses.
Nachfolgende Personen haben sich bereiterklärt, für den Pfarrgemeinderat unserer Pfarrei zu kandidieren: